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§ 1 Geltungsbereich


1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend "AGB" genannt - gelten für alle Rechts­geschäfte über Dienstleistungen der Firma Power On Energieconsulting - nachfolgend "Ver­wender" genannt gegenüber Unternehmern als Kunden - nachfolgend "Kunde" genannt.

2.
Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Kunden werden vom Verwender nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender hätte aus­drücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

3.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Kunden zwecks Ausführung des Dienstleistungsvertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt, Neben­abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Vertragsgegenstand


1.

Der Verwender erbringt seine Dienstleistung ausschließlich auf der Grundlage des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und diesen AGB.

Die vereinbarte Dienstleistung wird ausführlich in dem Dienstvertrag festgelegt.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, übernimmt der Verwender als Dienstleister keine Projekt- oder Erfolgsverantwortung.

 

2. 
Der Kunde erwirbt an der gemäß Vereinbarung erbrachten Dienstleistung des Verwenders nach Zahlung der vereinbarten Vergütung das Recht, die Dienstleistung für kundeninterne Zwecke zu nutzen im Rahmen des vertraglich vereinbarten Einsatzzweckes.

Dieses Recht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar, sowie räumlich und zeitlich unbe­grenzt.

Im übrigen verbleiben die Nutzungsrechte beim Verwender.

 

3. 
Der Vertrag zwischen Verwender und Kunde kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Vertragsangebot des Verwenders schriftlich annimmt.

 

§ 3 Durchführung des Vertrages


1.

Der Verwender erbringt seine Dienstleistung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung durch von ihm eingesetzte, qualifizierte Mitarbeiter.

Die Übertragung der Dienstleistung auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.

 

2. 
Die vom Verwender zu erbringenden Leistungen umfassen die im vom Kunden angenomme­nen Auftrag aufgelisteten Aufgaben.

Sollte sich während der Durchführung des Vertrages herausstellen, dass zusätzliche Dienst­leistungen erforderlich sind, erstellt der Verwender insoweit ein Zusatzangebot.

 

 

3. 
Ort und Zeit der zu erbringenden Dienstleistung werden zwischen den Parteien einvernehmlich festgelegt.

 

4. 
Soweit im Angebot ein Zeitaufwand für die Durchführung der Dienstleistung angegeben ist, ist dies lediglich eine Schätzung.

Sollte sich während der Erbringung der Leistung ergeben, dass dieser Zeitaufwand überschrit­ten werden muss, wird der Verwender den Kunden unverzüglich über die Überschreitung infor­mieren und die Genehmigung des Kunden einholen.

Genehmigt der Kunde die Zeitüberschreitung nicht, können beide Vertragsparteien den Auftrag zum Zeitpunkt der Überschreitung fristlos kündigen.

Für diesen Fall erhält der Verwender die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündi­gung vereinbarte Vergütung.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


1.

Der Kunde hat dem Verwender alle für die Durchführung des Dienstvertrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, sowie ihm alle notwendigen Informationen zu erteilen und ihn von allen die Dienstleistung betreffenden Sachverhalten zu informieren.

 

2.

Der Verwender kann diesbezüglich verlangen, dass die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden vorgelegten Unterlagen sowie der erteilten Auskünfte schriftlich vom Kunden bestätigt wird.

 

3.

Sofern die Dienstleistung an der Betriebsstätte des Kunden vorzunehmen ist, trägt der Kunde dafür Sorge, dass dem Verwender bzw. den von ihm zur Erfüllung der Dienstleistung eingesetz­ten Personen ein Zugangsrecht bezüglich des Betriebsgeländes und der Betriebsräume einge­räumt wird und die erforderliche technische Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

4.

Sofern der Kunde durch Mitarbeiter und/oder externe Dienstleister Unterstützungsleistungen im Rahmen der Durchführung der Dienstleistung erbringt, erfolgt dies für den Verwender kostenfrei.

 

§ 5 Fristen für die Leistungserbringung


1.

Innerhalb welcher Frist die Dienstleistung zu erbringen ist, ergibt sich aus dem abgeschlosse­nen Vertrag.

 

2.

Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn für die Dienstleistung erforderliche Mitwirkungs­pflichten des Kunden von diesem nicht erbracht werden.

 

3.

Die Fristen verlängern sich ebenfalls angemessen, wenn der Verwender durch eine nachträg­liche Änderung des Leistungsumfangs oder durch sonstige vom Verwender nicht zu vertreten­de Umstände etwa höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc. an der ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung gehindert wird.

 

 

§ 6 Vergütung


1. 

Für die Erbringung der Dienstleistung erhält der Verwender die vertraglich vereinbarte Vergü­tung nach Maßgabe der Einzelheiten des Dienstleistungsvertrages.

 

2.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Vergütung nach Aufwand monatlich, per Festpreisen nach Erbringung der Leistungen bzw. nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungsplan.

 

3.

Die Preise verstehen sich als Nettobeträge zzgl. der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und weiterer fiskalischer Gebühren/Abgaben sowie ohne jeg­liche Abschläge auf der Grundlage von Währungskontrollrestriktionen oder sonstigen Einbehal­tungen.

Die Rechnungen sind - soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist - spätestens 14 Tage nach Erhalt vom Kunden zu zahlen.

Eine Berechtigung zum Abzug von Skonto besteht nur, wenn dies im Einzelfall vertraglich ver­einbart worden ist.

 

4.

Der Verwender ist berechtigt, Ab Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass dem Verwender tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist, § 288 Abs. 4 BGB findet Anwendung.

 

Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verwender berechtigt, für noch nicht erbrachte Dienstleistungen Vorauszahlungen zu verlan­gen, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäfts­verbindung sofort fällig zu stellen.

Die Leistungspflicht des Verwenders ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Ver­zug ist.

 

5.

Der Kunde hat nur dann ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, wenn seine Gegenfor­derungen vom Verwender nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

 

§ 7 Haftung


1. 
Für die Haftung des Verwenders gelten die gleichen Grundsätze wie wenn der Verwender festangestellter Arbeitnehmer des Kunden wäre.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Verwender gesetzlich zwingend haftet.

 

2.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Verwender aufzukommen hat, die­sem unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.

 

3. 
Soweit Schadenersatzansprüche gegen den Verwender, seine Mitarbeiter oder von ihm zur Er­füllung der Dienstleistung eingesetzte Personen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.

 

4. 
Ergänzend gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen etwa für vertragliche Pflichtverlet­zungen gemäß §§ 323 f. BGB und bei unerlaubten Handlungen gemäß §§ 823 ff. BGB.

 

Sofern eine solche Haftung wegen Vertragsverletzung gegeben ist und keine vorsätzliche Ver­tragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 
Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist und soweit dies zulässig ist, ist die Haftung ansonsten ausgeschlossen.

 

5. 
Verletzt der Kunde eine ihm nach dem Vertrag oder diesen AGB obliegende Mitwirkungspflicht, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwa Mehraufwand oder Verzögerung zu tragen und alle dem Verwender hieraus entstehenden Schäden zu erstatten.

 

§ 8 Vertragsänderungen


1. 
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift­form, Gleiches gilt für Nebenabreden.

 

2. 
Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für seine Aufhebung.

 

§ 9 Datenschutz


1. 
Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen.

 

2. 
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter beider Parteien zu verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für die Parteien zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und anderen Informationen gegenüber Jedermann Verschwiegenheit zu bewahren.

 

§ 10 Geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort


1. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. 
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aufgrund der Ge­schäftsbeziehungen ist das Gericht am Sitz des Verwenders.

 

3. 
Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Verwenders.

 


Stand 07/2014